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IMPRESSUM

DATENSCHUTZ
Dies ist die Datenschutzrichtlinie der Gemeindeverwaltung von Blanes. Diese bezieht sich auf die Daten von natürlichen Personen, mit denen sie bei der Ausübung ihrer Kompetenzen und Funktionen in Beziehung steht. Angesichts der Funktionen des Tourismus der Stadt Blanes sind einige Verabreitungen das Ergebnis der Erbringung von Dienstleistungen für andere öffentliche Verwaltungen, die Funktionen übertragen haben. Die Verarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016) und den diesbezüglichen staatlichen Vorschriften.

Wer ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich?
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Gemeindeverwaltung Blanes (im Folgenden Die Gemeindeverwaltung), mit CIF P1702600F und Sitz im Passeig de Dintre, 29, Blanes (CP 17300), Telefon +34 972 379 300, elektronische Adresse ajuntament@blanes.cat, www.blanes.cat.

Nach welchen Kriterien verarbeiten wir personenbezogene Daten?
Bei der Verarbeitung der Daten gehen wir uneingeschränkt von den Grundsätzen der Allgemeinen Datenschutzverordnung aus.
a) Wir behandeln diese rechtmäßig (nur, wenn wir über eine Rechtsgrundlage verfügen, die es uns erlaubt, dies zu tun, und mit Transparenz gegenüber dem Interessenten.
b) Wir verwenden diese für die spezifischen, ausdrücklichen und legitimen Zwecke, die wir erklären, sobald wir diese erhalten. In der Folge behandeln wir diese nicht in einer Weise, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist.
c) Wir verarbeiten nur die angemessenen, relevanten und begrenzten Daten, die in jedem Fall und für den Zweck erforderlich sind.
d) Wir sind bemüht, die Daten auf dem neuesten Stand zu halten.
e) Wir bewahren diese für die erforderliche Zeit auf und halten uns an die Vorschriften, die den Schutz der öffentlichen Informationen regeln.
f) Wir ergreifen geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen, um unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung, versehentlichen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung zu verhindern.

Wer ist der Datenschutzbeauftragte?
Der Datenschutzbeauftragte (DPD) ist die Person, welche die Umsetzung der Datenschutzpolitik der Stadt Blanes überwacht, welche sicherstellt, dass personenbezogene Daten ordnungsgemäß behandelt werden und die Rechte von Personen schützt. Zu deren Aufgaben gehört es, jeden Zweifel, Vorschlag, jede Beschwerde oder jeden Anspruch der Personen, an welche die Daten weitergegeben werden, anzusprechen. Der Datenschutzbeauftragte kann per Brief an die Adresse Passeig de Dintre, 29, Blanes (CP 17300) oder an die E-Mail-Adresse proteccio.dades@blanes.cat erreicht werden.

Zu welchem Zweck behandeln wir die Daten und an wen geben wir diese weiter?
Die Gemeindeverwaltung verarbeitet die Daten, um ihre Befugnisse und Funktionen auszuüben. Die Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung werden auf ihrer Website und in ihrer elektronischen Zentrale beschrieben. Eine vollständige Beschreibung der Verarbeitung und der Zwecke, für welche die Daten bestimmt sind, ist im Register der Verarbeitungsaktivitäten enthalten.

Kontakt.
Wir kümmern uns um die Beratung der Personen, welche die Kontaktformulare unserer Webseite nutzen. Die Daten werden nur zu diesem Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Senden von Informationen.
Mit ausdrücklicher Zustimmung einer jeden Person verwenden wir die von diesen angegebenen Kontaktdaten, um uns über unsere Initiativen, Dienstleistungen oder Aktivitäten zu informieren. Wir tun dies über verschiedene Kanäle, je Genehmigung einer jeden Person. Die Daten werden ohne Ihre Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Was ist die rechtliche Zulässigkeit für die Verarbeitung von Daten?
Die von uns durchgeführte Datenverarbeitung hat je nach Art der jeweiligen Verarbeitung unterschiedliche Rechtsgrundlagen.
Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen.
Die Datenverarbeitung im Rahmen von Verwaltungsverfahren erfolgt nach den für jedes Verfahren geltenden Regeln. Sie erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Verpflichtungen.

Erfüllung einer Mission im öffentlichen Interesse.
Die aus der Erbringung unserer Dienstleistungen resultierenden Verarbeitungen sind zur Befriedigung des öffentlichen Interesses gerechtfertigt. Auch die Bilder, die wir mit Videoüberwachungskameras erhalten, werden behandelt, um das öffentliche Interesse zu wahren.

Abschluss eines Vertrags- oder Vorvertragsverhältnisses.
Wir verarbeiten die Daten unserer Lieferanten in Übereinstimmung mit den Beschaffungsvorschriften der öffentlichen Hand, soweit dies für den Aufbau des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. In einem anderen Sinne, aber auch im Rahmen von vertraglichen oder vorvertraglichen Beziehungen, verarbeiten wir Daten von Personen, die an ausgewählten Prozessen teilnehmen oder in unsere Institution integriert sind.

Auf der Grundlage der Zustimmung.
Wenn wir Informationen über unsere Initiativen, Dienstleistungen oder Aktivitäten senden, verarbeiten wir die Kontaktdaten der Empfänger mit deren ausdrücklicher Genehmigung oder Zustimmung.

Wie lange behalten wir die Daten?
Die Aufbewahrungszeit der Daten wird durch verschiedene Faktoren bestimmt, vor allem durch die Tatsache, dass die Daten weiterhin notwendig sind, um die Zwecke zu erfüllen, für die diese jeweils erhoben wurden. Zweitens werden sie aufbewahrt, um möglichen Verantwortlichkeiten für die Datenverarbeitung durch die Gemeindeverwaltung gerecht zu werden und allen Anfragen anderer öffentlicher Verwaltungen oder Justizbehörden nachzukommen.
Daher müssen die Daten so lange aufbewahrt werden, wie es für die Wahrung ihrer rechtlichen oder informativen Bedeutung oder für den Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist, jedoch nicht länger als für einen Zeitraum, der für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist.
In bestimmten Fällen, wie z. B. den der Daten der Buchhaltungsdokumentation und der Rechnungsstellung, sind diese nach steuerlichen Vorschriften so lange aufzubewahren, bis keien Verantwortlichkeiten in diesem Bereich festgelegt sind.
Im Falle von Daten, die ausschließlich auf der Grundlage der Einwilligung des Betroffenen verarbeitet werden, bleiben sie so lange gespeichert, bis dieser diese Einwilligung widerruft.
Schließlich werden die mit Videoüberwachungskameras aufgenommenen Bilder höchstens einen Monat lang aufbewahrt, obwohl bei Vorfällen, die dies rechtfertigen, die Zeit eingehalten wird, die erforderlich ist, um das Handeln der Sicherheitskräfte oder Justizbehörden zu erleichtern.
Die Vorschriften über die Aufbewahrung öffentlicher Dokumente und die Stellungnahmen der Nationalen Kommission für Zugang, Bewertung und Dokumentenauswahl sind ein maßgeblicher Bezugspunkt in den Kriterien, die wir bei der Aufbewahrung oder Beseitigung von Daten befolgen.

Welche Rechte haben die Personen in Bezug auf die von uns verarbeiteten Daten?
Wie in der Allgemeinen Datenschutzverordnung vorgesehen, haben die Personen, an die wir Daten weitergeben, folgende Rechte:
Über die Verarbeitung informiert zu werden. Zunächst hat eine jede Person das Recht, zu erfahren, ob wir ihre Daten verarbeiten, unabhängig davon, ob es eine frühere Beziehung gab.
Bei der Datensammlung informiert zu werden. Wenn personenbezogene Daten aus dem gleichen Interesse erhoben werden, müssen diese, um sie zur Verfügung zu stellen, über klare Informationen über die Zwecke verfügen, für die diese bestimmt sind, wer für die Verarbeitung verantwortlich ist und welche wesentlichen Aspekte sich aus dieser Verarbeitung ergeben.
Auf Zugriff Ein sehr weit gefasstes Recht, das die genaue Kenntnis der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten, den Zweck, für den diese verarbeitet werden, die Mitteilungen an Dritte (falls vorhanden) oder das Recht auf Erhalt einer Kopie oder die Kenntnis der geplanten Aufbewahrungsfrist umfasst.
Eine Berichtigung zu beantragen. Es handelt sich um das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, die von uns verarbeitet werden.
Löschung zu beantragen. Unter bestimmten Umständen besteht ein Anspruch auf Löschung der Daten, wenn diese unter anderem für die Zwecke, für die sie erhoben und verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind.
Eine Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Unter bestimmten Umständen wird auch das Recht anerkannt, eine Einschränkung der Datenverarbeitung zu verlangen. In diesem Fall werden diese nicht mehr behandelt und nur noch zur Ausübung oder Abwehr von Ansprüchen gemäß den Allgemeinen Datenschutzbestimmungen aufbewahrt.
Übertragbarkeit In den in den Bestimmungen vorgesehenen Fällen besteht das Recht, eigene personenbezogene Daten in einem strukturierten Format für den gemeinsamen, maschinenlesbaren Gebrauch zu erhalten und diese auf Wunsch der betroffenen Person an einen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen zu übermitteln.
Der Verarbeitung widersprechen. Eine Person kann sich auf Motive berufen, die mit ihrer besonderen Situation zusammenhängen, Motive, die dazu führen, dass ihre Daten in dem Maße oder in dem Umfang unverarbeitet bleiben, in dem sie ihr schaden können, außer aus legitimen Gründen oder zur Ausübung oder Verteidigung von Ansprüchen.
Keine Informationen zu erhalten. Wir antworten unverzüglich auf Anfragen, keine Informationen mehr über unsere Aktivitäten und Dienstleistungen zu erhalten, wenn diese Eingaben ausschließlich auf der Zustimmung der empfangenden Person beruhen.

Wie können Rechte ausgeübt oder verteidigt werden?
Die oben genannten Rechte können durch eine Anfrage an die Gemeindeverwaltung unter der Postanschrift oder an die in der Überschrift angegebenen Kontaktdaten ausgeübt werden.
Wenn bei der Ausübung der Rechte keine zufriedenstellende Antwort erhalten wurde, ist es möglich, einen Antrag an die katalanische Datenschutzbehörde zu richten und zwar über die Formulare oder andere Kanäle, die über deren Website (www.apd.cat) zugänglich sind.
In allen Fällen, ob bei Reklamationen, Klärungen oder Vorschlägen, ist es möglich, den Datenschutzbeauftragten per E-Mail unter proteccio.dades@blanes.cat zu kontaktieren.